Neben inter- und transgeschlechtlichen Menschen wird auch Menschen mit HIV, die unter der Nachweisgrenze liegen, Dienstuntauglichkeit unterstellt.

Unser Bundesvorsitzender Thomas Ulmer hat am 25.08.2018 im Rahmen der Bundestagung `Positive Begegnung_2018` in Stuttgart an einer Podiumsdiskussion zur Thematik diskriminierende Einstellungskriterien bei der Polizei teilgenommen. Nachdem in den vergangenen Jahren die Polizeien der Länder und des Bundes unterschiedliche Verfahrensweisen im Umgang mit Beschäftigten mit einer HIV-Infektion hatten, haben sich die leitenden Polizeiärzte der Polizeien der Länder und des Bundes auf einer Tagung darauf vereinbart keine Menschen mit einer HIV-Infektion auch unter der Nachweisgrenze einzustellen. Nach Ansicht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist dies eine höchst diskriminierende Verfahrensweise.

Thomas Ulmer hat sowohl mit der DAH (Deutsche AIDS-Hilfe) und auch mit dem Bundesgesundheitsministerium eine Zusammenarbeit vereinbart.

Die Ärzte der Bundeswehr haben hierzu eine
diskriminierungsfreie Entscheidung zwischenzeitlich getroffen.