Am 24. April 1945 wurden die Polizisten

  • Otto Jordan
  • Reinhold Höpfner
  • Willi Jenoch
  • Bautz (Vorname unbekannt)

durch einen freiwilligen Kollegen aufgrund ihrer Homosexualität mit einem Genickschuss im Polizeibarackenlager ermordet.

Mit einer Gedenkstunde erinnerte am Freitag der Verein lesbischer und schwuler Polizeibediensteter Berlin-Brandenburg (VelsPol Berlin-Brandenburg e.V.) am Polizeiabschnitt 21 in Spandau an das Schicksal der vier Kollegen.  Im Polizeiabschnitt 21 befand sich damals die Polizeiarrestanstalt.

In ihren Reden machten die Polizeivizepräsidentin, Frau Margarete Koppers und der Landesvorsitzende Marco Klingberg auf die Rolle der Polizei während der Verfolgung Homosexueller als Strafverfolgungsorgan aufmerksam und auch auf die derzeitige Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen und transsexuellen Polizistinnen und Polizisten.

Ein Danke an die Behördenleitung der Polizei Berlin, dem Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) und dem Sänger Donato Plögert der seinen extra für diesen Anlass geschriebenen Song „Ein Licht für jeden Freund“ vortrug.

Rede von Marco Klingberg - Vorsitzender VelsPol Berlin-Brandenburg e.V. zur Gedenkveranstaltung am 24. April 2015 

Sehr geehrte Frau Polizeivizepräsidentin,
Sehr geehrte Mitglieder des Abgeordnetenhauses Berlin,
Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter von Vereinen und Projekten,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

am heutigen Freitag haben wir uns an der Anfang April 2011 auf Initiative des „Kulturring in Berlin e.V.“ eingeweihten Gedenktafel für vier ermordete Polizisten zusammengefunden.

Wir gedenken den Polizisten Otto Jordan, Reinhold Höpfner, Willi Jenoch und Herrn Bautz, dessen Vorname nicht bekannt ist. Diese vier Polizisten wurden am 24. April 1945, wenige Tage vor Ende des Zweiten Weltkrieges und dem Ende der Nazidiktatur, aufgrund ihrer Homosexualität hingerichtet.

Viel ist von diesen vier Personen nicht mehr bekannt und ihre Gräber wurden bis heute nicht gefunden.

Nachfolgend eine kleine historische Zusammenfassung der Ereignisse vor 70 Jahren:

„ …, es ist der 24. April 1945. Polizeimeister Wandelt hat ein Problem. Die Rote Armee steht vor den Toren Berlins. Vor vier Tagen erst hatte er als Dienstaufsichtsführer der Polizeiarrestanstalt“ … die hier im heutigen Polizeiabschnitt 21 in der Moritzstraße ihren Standort hatte … „ bis auf drei Gefangene alle Insassen weisungsgemäß begnadigt und zum „Endkampf“ abkommandiert.

Doch schon am 21.04.1945 wurden 14 neue Gefangene nach Spandau verlegt. Aus den Begleitpapieren kannte er alle Personalien und die Tatvorwürfe. Was würde ihm sein Major Adolph befehlen? Es blieb nicht viel Zeit.

Vom Kommando der Schutzpolizei in der Karlstraße kam dann der Befehl, bis auf vier Gefangene alle sofort zu entlassen, darunter auch die drei wegen Wehrkraftzersetzung, Koffer- und Lebensmittelkartendiebstahls zum Tode Verurteilten. Was aber war das Vergehen der vier, die in Haft verbleiben sollten? Beschuldigt wurden sie alle angeblich schwerer Vergehen nach § 175 StGB.

Drei von ihnen waren noch nicht verurteilt, ja sie waren noch nicht einmal vernommen worden. Zweifel an der Rechtmäßigkeit des einen vorliegenden Todesurteils indes gab es für Polizeimeister Wandelt nicht. Schließlich hatte der Führer Adolf Hitler am 15.11.1941 einen Erlass unterzeichnet, mit dem die SS und die Polizei „von gleichgeschlechtlich veranlagten Schädlingen rein“ zu halten sei. Und darin wurde das durch die Polizeisondergerichtsbarkeit zu verhängende Todesurteil festgelegt. Doch was war mit den anderen drei Beschuldigten? Als gut funktionierendem Beamten kamen ihm da Zweifel.

Mussten sie nicht auch – zumindest als Akt der Gnade – entlassen werden? Aber es sollte noch schlimmer für Polizeimeister Wandelt kommen. Sein Vorgesetzter Major Adolph rief ihn um 15 Uhr zu sich. Er verlangte von Wandelt, die sofortige Hinrichtung der vier Gefangenen in die Wege zu leiten. Einwände über ein fehlendes Gerichtsurteil bei drei Gefangenen wies er schroff zurück, nach einem Geheimerlass Hitlers liege die Gewalt der Rechtsprechung und des Vollzugs nun bei dem Gerichtsherrn, eine Verhandlung vor dem Polizeigericht müsse es deshalb nicht mehr geben. Er willigte jedoch ein, einen anderen Offizier für die Aufgabe zu suchen.

Polizeimajor Lehmann und ein weiterer Offizier lehnten das Ansinnen Adolphs jedoch als gesetzwidrig ab. Schließlich erledigte das zuverlässige NSDAP-Mitglied Wandelt den schmutzigen Auftrag. Er stellte ein Erschießungskommando zusammen, ließ beim Polizeibarackenlager in der Pionierstraße in den Spandauer Kisseln von einem Vortrupp ein Grab ausheben, fand schließlich nach mehreren Versuchen einen freiwilligen Polizeiwachtmeister, der die Hinrichtung vornehmen sollte. Noch vor 20 Uhr peitschten Pistolenschüsse durch die Dämmerung. Die Exekution erfolgte durch Genickschüsse. Als alle vier bereits in der Grube lagen, stellte der Arzt Dr. Ross fest, dass einer von ihnen noch lebte. Der Wachtmeister kletterte in die Grube und schoss erneut. Dann wurde die Grube zugeschüttet. Kurz nach 21 Uhr meldete Wandelt bei Major Adolph Vollzug. …“

Wir als Verein lesbischer und schwuler Polizeibediensteter sehen es als eine Verpflichtung an, an das Schicksal der vier Kollegen zu erinnern. Wir wissen aber auch, welche Rolle die Polizei in der Zeit des Nationalsozialismus und auch in den Jahren danach bei der Verfolgung von Homosexuellen einnahm. Jahrzehnte lang galt die Polizei und auch die Justiz als Verfolgungsorgan. Mit der endgültigen Streichung des § 175 aus dem Strafgesetzbuch im Jahre 1994 hat sich dies auch geändert.

Aus diesem Grund setzt sich auch unser Verband für eine strikte Rehabilitierung und Wiedergutmachung aller nach dem Unrechtsparagrafen verurteilten Homosexuellen ein. Eine Entscheidung, die unserem Erachten nach längst überfällig ist.

Ein offenes Auftreten von lesbischen, schwulen, bisexuellen und transsexuellen Polizistinnen und Polizisten war lange nicht möglich. Erst Anfang der 90iger Jahre machten homosexuelle Polizistinnen und Polizisten über ihre Probleme innerhalb des Polizeiapparates aufmerksam. Es war Dr. Jens Dobler der 1994 zu einem ersten bundesweiten Treffen aufrief.

Wenige Wochen und Monate nach diesem ersten bundesweiten Treffen gründeten sich erste Landesverbände. So auch am 07. April 1995 hier in Berlin. Damals nannte sich der Verein noch „Homosexueller Arbeitskreis der Polizei Berlin-Brandenburg“.

In den letzten 20 Jahren hat sich unser Landesverband intensiv für eine Verbesserung der Situation von homosexuellen Polizistinnen und Polizisten eingesetzt. Wir treten auf gegen Diskriminierung, Ausgrenzung und Anfeindungen innerhalb und auch außerhalb der Polizei und dies mit Erfolg. Ein Danke gilt hier der Behördenleitung der Polizei Berlin, durch deren Unterstützung dies teilweise nicht möglich wäre.

Aber noch immer trauen sich viele Kolleginnen und Kollegen nicht, offen zu ihrer sexuellen bzw. geschlechtlichen Identität zu stehen. Gründe können vielschichtig sein. Meistens sind es Befürchtungen und Ängste vor Benachteiligungen, Ausgrenzungen und Mobbing.

Es gibt noch viel zu tun. Dies zeigen auch negative Reaktionen, die wir im vergangenen Jahre während des Tages der offenen Tür im Polizeipräsidium Land Brandenburg erleben durften, die von Unkenntnis und Unverständnis zeugten. Aber auch die vom brandenburgischen Innenministerium im Sommer 2014 angefachte Diskussion zum Tragen der Uniform während des Christopher Street Days zeigt, dass wir noch immer nicht in allen Bereichen als gleichberechtigter Teil angesehen werden. Übrigens eine Diskussion, die aller Wahrscheinlichkeit in diesem Jahr weitergeführt werden wird.

Die Erinnerung an die Ermordung der vier Kollegen verpflichtet uns als Mitarbeiternetzwerk für lesbische, schwule, bisexuelle und transsexuelle Polizistinnen und Polizisten und Angehörige im Bereich der Justiz weiter für unser Anliegen offen und intensiv einzutreten.

Zum Abschluss möchte ich mich bei Polizei Berlin, unserem Kooperationspartner dem Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg und dem Sänger Donato Plögert bedanken ohne deren Unterstützung die Organisation dieser Gedenkveranstaltung nicht möglich gewesen wäre.

Ich danke Ihnen allen für die Aufmerksamkeit.

Marco Klingberg: Rede zur Gedenkveranstaltung am 24. April 2015

 

Polizeivizepräsidentin Margarete Koppers 

Verehrte Mitglieder des Abgeordnetenhauses,

sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir gedenken hier heute der ermordeten Polizisten Otto Jordan, Reinhold Höpfner, Willi Jenoch und Herrn Bautz. Sie wurden heute vor 70 Jahren von einem damaligen Kollegen mit Genickschüssen hingerichtet, weil man ihnen „unzüchtiges Verhalten“ vorwarf.

Der strafrechtliche Vorwurf des Unzuchttreibens wurde von den Nationalsozialisten schon 1935 erweitert und vom Vergehen zum Verbrechen heraufgestuft. Der Tatbestand galt seitdem bereits als erfüllt, wenn – ich zitiere - „objektiv das allgemeine Schamgefühl verletzt und subjektiv die wollüstige Absicht vorhanden war, die Sinneslust eines der beiden Männer oder eines Dritten zu erregen“ – Zitat Ende-. Standen vorher lediglich „beischlafähnliche“ Handlungen von Männern miteinander unter Strafe, konnte danach die Schwelle zur Strafbarkeit bereits überschritten werden, ohne dass es zu einer körperlichen Berührung gekommen war. Die Höchststrafe lag nun bei 5 Jahren, bei sogenannter schwerer Unzucht sogar bei 10 Jahren Freiheitsstrafe.

Polizei und SS konnten zudem nach Polizeirecht ohne Gerichtsverhandlung auch Vorbeugehaft bzw. Schutzhaft verhängen, was meist die Deportation in ein Konzentrationslager bedeutete.

Für Angehörige der Polizei und der SS gab es eine weitere Verschärfung, der auch die heute geehrten Kollegen zum Opfer fielen, nämlich den Führererlass vom 15. November 1941. Dieser bestimmte mit dem Ziel - ich zitiere - „die SS und Polizei von gleichgeschlechtlich veranlagten Schädlingen reinzuhalten, [dass] ein Angehöriger der SS und Polizei, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht missbrauchen läßt, mit dem Tode bestraft wird.“ Zitat Ende.

Die Zuständigkeit für diese Verfahren lag nicht bei den allgemeinen Gerichten, sondern bei der SS- und Polizeisondergerichtsbarkeit.

Nur knapp einen Monat vor Kriegsende wurde Otto Jordan am 9. April 1945 im Alter von 50 Jahren auf seinem Polizeirevier in Neukölln festgenommen und hierher in die Polizeiarrestanstalt der Spandauer Moritzkaserne gebracht, in der die anderen drei Polizisten bereits inhaftiert waren.

Am 24. April 1945 wurden bis auf diese vier Männer alle Gefangenen der Polizeiarrestanstalt begnadigt und zum „Endkampf“ abkommandiert.

Die vier Polizisten aber wurden zum Polizeibarackenlager in die Pionierstr. gebracht und hingerichtet. Drei von ihnen waren nicht verurteilt, ja noch nicht einmal vernommen worden.

Die Gräber dieser vier Kollegen wurden nie gefunden. Alle Anträge der Witwe Otto Jordans auf Anerkennung als NS-Opfer wurden abgelehnt.

Die Paragraphen 175 und 175a des StGB galten in der Bundesrepublik Deutschland unverändert bis 1969 fort. Bis heute streitet man über den angemessenen Umgang mit den Menschen, die dadurch kriminalisiert wurden.

Das Wenige, was wir über diese Männer wissen, verdanken wir der Forschung des Vereins „Kulturring in Berlin“, der zwei Jahre lang die Schicksale homosexueller Opfer des NS-Regimes speziell in Spandau dokumentierte. Ohne diese Arbeit wäre ihre Lebensgeschichte vermutlich für immer verloren.

In seiner Rede bei der Enthüllung der Gedenktafel hier am Abschnitt 21 vor 4 Jahren betonte der damalige Polizeipräsident Dieter Glietsch: „Das dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte ist von der Polizei mitgeschrieben worden.“

Die Polizei war Teil des Verfolgungsapparates, gleichzeitig zählten Polizisten aber auch zu den Opfern. Beides darf weder verschwiegen noch vergessen werden.

Die Nachwirkungen der staatlichen Verfolgung homosexueller Menschen erleben wir bis in die Gegenwart. Die Ausgrenzung und Abwertung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen ist noch immer Teil der gesellschaftlichen Realität. Leider auch innerhalb der Polizei.

Die Polizei war in Deutschland bis zur endgültigen Streichung des § 175 StGB 1994 123 Jahre lang per Gesetz für die strafrechtliche Verfolgung schwuler Männer zuständig.

Die Verschärfung der Nationalsozialisten galt in der Bundesrepublik unverändert bis 1969 fort und geschätzt 50 000 Männer sind in dieser Zeit rechtskräftig verurteilt worden.

Das Bundesverfassungsgericht sah 1957 keinen Widerspruch dieser Norm zum Grundgesetz. Noch 1962 rechtfertigte die Bundesregierung unter Konrad Adenauer die Aufrechterhaltung des § 175 StGB mit den Worten: „Wo die gleichgeschlechtliche Unzucht um sich gegriffen und großen Umfang angenommen hat, war die Entartung des Volkes und der Verfall seiner sittlichen Kraft die Folge.“

Die Polizei war für schwule Männer also nicht Freund und Helfer, sondern Feind und Verfolger. Das hieraus resultierende Misstrauen beeinflusst unsere Arbeit noch heute. So zeigt eine Studie der Europäischen Grundrechteagentur von 2012, dass in Deutschland 77 % der Übergriffe gegen LSBTI der Polizei nicht angezeigt werden. Noch immer wenden sich viele Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität Gewalt erfahren haben, nicht an die Polizei, weil sie befürchten, nicht ernst genommen oder sogar erneut diskriminiert zu werden.

Die lange Phase der Kriminalisierung wirkt sich auch auf die Mitarbeitenden meiner Behörde aus. Jahrzehntelang war es undenkbar, dass sich auch schwule Männer in den Reihen der Polizei finden könnten.

Noch bei der Ernennung des ersten Ansprechpartners für gleichgeschlechtliche Lebensweisen im Jahr 1992 verneinte der damalige Präsident die Notwendigkeit einer auch innerdienstlichen Zuständigkeit, weil es bei der Polizei doch keine Homosexuellen gebe. Und auch heute noch verschweigt manche Kollegin und mancher Kollege die eigene geschlechtliche Identität aus Angst vor Benachteiligung und Mobbing.

Die Polizei Berlin bekennt sich zu der Verantwortung, die ihr aus der Geschichte erwächst. Bewusst suchen wir den Austausch mit der Zivilgesellschaft, um unser Verhalten nach innen und außen zu überprüfen. Durch Kooperationen und gemeinsame Projekte wird so die polizeiliche Arbeit immer aufs Neue hinterfragt und verbessert. Als Mitglied der Charta der Vielfalt, im Bündnis gegen Homophobie und im Berliner Toleranzbündnis stehen wir für eine Kultur des gleichberechtigten Miteinanders von Menschen unterschiedlicher Kulturen und Identitäten.

Inzwischen wird in Deutschland niemand mehr aufgrund seiner oder ihrer sexuellen Orientierung kriminalisiert, sondern die Polizei setzt sich aktiv für des Schutz von LSBTI ein. Die Bekämpfung vorurteilsmotivierter Kriminalität zählt selbstverständlich zu den polizeilichen Aufgaben. Genauso selbstverständlich setzen wir uns dafür ein, unseren Mitarbeitenden ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sie Wertschätzung und Anerkennung für ihre Leistungen erhalten und keine Abwertung aufgrund ihrer Identität befürchten müssen.

Die gesellschaftliche Entwicklung von der menschenfeindlichen Ideologie der Nationalsozialisten und den damit verbundenen Verbrechen hin zur gelebten Vielfalt ist noch längst nicht abgeschlossen. Sie schreitet nicht von alleine weiter voran und sie ist auch nicht unumkehrbar. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, wie nach dem In-Kraft-Treten des Lebenspartnerschaftsgesetzes in meinem Freundeskreis darüber diskutiert wurde, ob wir uns tatsächlich trauen und damit in offiziellen Registern dokumentieren sollten, homosexuell zu sein; die Sorge vor einem Missbrauch und einer Rückkehr in Verfolgungszeiten war greifbar. Deswegen ist es wichtig, dass wir hier gemeinsam der Opfer gedenken und uns, immer wieder, in den gemeinsamen Zielen bestärken.

Die Erinnerung an die Ermordung der Kollegen Jordan, Höpfner, Jenoch und Bautz verpflichtet uns auch noch nach 70 Jahren, nicht in unserem Bemühen nachzulassen, für die gleichberechtigte Teilhabe aller gesellschaftlichen Gruppen einzutreten und alles daran zu setzen, dass es beim "nie wieder" bleibt.

Abschließend möchte ich mich ganz herzlich beim Verein lesbischer und schwuler Polizeibediensteter für die Organisation dieser Gedenkveranstaltung bedanken.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Polizeivizepräsidentin Koppers: Rede zur Gedenkveranstaltung am 24. April 2015