FG Justiz

Stillstand bei der Bundesratsinitiative

Homosexuelle Handlungen unter Männern waren in Deutschland bis zum 11. Juni 1994 strafbar - erst dann wurde der berüchtigte Paragraf 175 des Strafgesetzbuches endgültig abgeschafft. Im Jahr 1935 wiederum war die Strafbarkeit homosexueller Handlungen unter Männern drastisch verschärft worden. Diese Straftatbestände galten sowohl in der Bundesrepublik als auch in der DDR bis Ende der sechziger Jahre fort - inzwischen sind sie als nationalsozialistisches Unrecht anerkannt.

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Arbeitsgespräch in Dresden

Am vergangenen Montag (20. Oktober 2014) traffen sich der Stellvertretende Bundesvorsitzende und Vorsitzende des Landesverbandes Berlin-Brandenburg, Marco Klingberg, der Sprecher der Fachgruppe Justiz, Felix Zabel zusammen mit den Ansprechpartner_innen für gleichgeschlechtliche Lebensweisen der Staatsanwaltschaft Berlin (Oberstaatsanwältin Ines Karl und Staatsanwalt Markus Oswald) und der Polizei Berlin (Polizeioberkommissar Harald Kröger) im sächsischen Staatsministerium des Innern zu einem Arbeitsgespräch mit dem Landespolizeipräsidenten, Herrn Rainer Kann.