Die Fachgruppe Justiz des Vereines lesbischer und schwuler Polizeibediensteter Berlin-Brandenburg begrüßt die vom österreichischen Justizministers gestern angekündigte Aufhebung der Urteile gegen Homosexuelle. Wir fordern die Bundesregierung auf, die in der Bundesrepublik nach 1945 getroffenen Urteile, nach § 175 StGB endlich aufzuheben und dies sofort.

Die von Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) in seiner heutigen Presseerklärung getroffenen Äußerungen können wir nur bekräftigen und unterstützen:

"... In Österreich hat Justizminister Brandstetter gestern angekündigt, alle Verurteilungen wegen Homosexualität aufzuheben. In Deutschland dagegen sind die Opfer homophober Strafverfolgung nach 1945 weder rehabilitiert noch entschädigt. Dass der Nazi-§175 in der Bundesrepublik Deutschland 20 Jahre lange unverändert in Kraft blieb, dass auch im demokratischen Staat Menschen im Gefängnis landeten, nur weil sie anders liebten, das ist ein monströser Schandfleck unseres Rechtsstaates. Die antihomosexuellen Strafbestimmungen waren von Anfang an grundgesetzwidrig. Die auf verfassungswidrigen Grundlagen ergangenen Urteile können und müssen aufgehoben werden. Und zwar schnell. Damit Verfolgten noch zu ihren Lebzeiten Gerechtigkeit widerfährt. Es ist keine Schwächung des Rechtsstaats, wenn er seine Fehler korrigiert, ganz im Gegenteil. Es kostet ihn nichts, es kostet nur Überwindung. ..."